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RADFAHREN IN HALTERN AM SEE

Förderung

Fahrradleasing für Arbeitnehmer

Gerade die Mitarbeitermobilität bietet gute Möglichkeiten den Radverkehr zu fördern. Zahlreiche Unternehmen bieten bereits heute ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, sich ein Firmen-Rad zu leasen – und dafür einen Zuschuss zur Leasing-Rate zu erhalten.

Inzwischen haben sich diverse Anbieter und Unternehmen speziell auf dieses Angebotsportfolio des "Fahrradleasing" spezialisiert (z. B. JobRad, Lease-a-bike). Die Idee ist immer ähnlich: Angestellte suchen sich ihr Wunschrad beim Fahrradhändler aus, der Arbeitgeber least das Fahrrad und überlasst es seinen Mitarbeitern. Diese können das Rad nutzen, wann immer sie wollen – nicht nur auf dem Weg zur Arbeit, sondern auch im Alltag, in den Ferien oder beim Sport. In der Regel sparen die Mitarbeiter so gegenüber einem herkömmlichen Kauf bis zu 40 %. Für den Arbeitgeber ist dies nicht nur ein Instrument zur Mitarbeiterbindung, sondern zugleich eine Möglichkeit das Unternehmen auch für sein Engagement zum Klimaschutz zu positionieren. Nähere Infos hierzu gibt es z.B. auf jobrad.org oder unter lease-a-bike.de.

Elektro-Lastenfahrräder für Unternehmen

Der Anteil an Lastenrädern hat inzwischen deutlich zugenommen – dank entsprechender zahlreicher Herstellerangebote. Auch für Unternehmen sind Lastenräder ein Thema, z. B. als Ersatz für Lieferfahrzeuge oder für Kundenbesuche mit Gepäck.

Das Land NRW fördert z. B. über das Förderprogramm „progres.NRW - Emissionsarme Mobilität“ Elektrolastenräder. Gefördert werden über dieses Programm u.a. Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, rein-batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie elektrische Lastenfahrräder. Unternehmen können bei der Bezirksregierung Arnsberg einen entsprechenden Antrag stellen. Alle Infos hierzu finden sich auf der Webseite der Bezirksregierung Arnsberg: www.bra.nrw.de.

Auch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es derzeit Fördergelder für E-Lastenfahrräder im Rahmen der gleichnamigen Richtlinie (E-Lastenfahrrad-Richtlinie). Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Alle Infos hierzu gibt es unter: www.bafa.de.

Förderportale

© Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Regelmäßig gibt es neue Förderprogramme, u. a. für Unternehmen und auch Privatpersonen. Es lohnt sich daher der Blick in die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie:

www.foerderdatenbank.de

© Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Die Förderfibel im Fahrradportal zum Nationalen Radverkehrsplan, bereitgestellt durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, bietet ebenfalls Hinweise zu Fördermöglichkeiten. Sie richtet sich zwar vornehmlich an Verwaltungen und Planer, verweist aber auch auf Förderungen für Unternehmen, Vereine oder Privatpersonen.

www.nationaler-radverkehrsplan.de

© Zukunftsnetz Mobilität NRW

Der Förderfinder Mobilität.NRW des Zukunftsnetz Mobilität NRW bietet eine einfache und intuitive Bediendung, damit sich Fördermöglichkeiten schnell und unkompliziert entdecken lassen. Die Förderschwerpunkte und -gegenstände kommen aus allen Bereichen der Mobilität.

www.foerderfinder.nrw.de