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RADFAHREN IN HALTERN AM SEE

Fahrradsicherheit

© Jennifer Grube

Autofahrer haben für die Verkehrstauglichkeit ihres Fahrzeugs zu sorgen. Dafür gibt es die Hauptuntersuchung, die zusammen mit der Abgasuntersuchung umgangssprachlich auch als "TÜV" bezeichnet wird. Für das Fahrrad gibt es keine Verpflichtung zu einer regelmäßigen Kontrolle, trotzdem sollten gerade Viel-Radler ihr Fahrrad in regelmäßigen Abständen kontrollieren oder von Fachpersonal, beispielsweise beim Fahrradhändler, überprüfen lassen. Funktioniert das Licht? Sind die Bremsen noch richtig eingestellt? Ist genügend Luft auf dem Reifen? Ist die Kette geschmiert? Und bei Pedelecs und E-Bikes gilt: Akku, Antrieb und Co. erfordern ebenfalls Aufmerksamkeit, damit es unterwegs nicht zu einer Panne kommt.

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Gerade in der dunklen Jahreszeit reicht es nicht, sich nur auf die Fahrradbeleuchtung und Reflektoren zu verlassen. Um noch besser und so früh wie möglich von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden, sollte auch die Kleidung reflektierend sein oder mindestens aus hellen, leuchtenden (fluoreszierenden) Farben bestehen. Weil man als Radfahrer das Geschehen auf den Straßen relativ lange gut einsehen kann, wird häufig unterschätzt, dass Autofahrer ihre Umgebung schon ganz anders - und zwar schlechter - wahrnehmen. In der Dunkelheit werden Personen mit dunkler Kleidung erst in einem Abstand von ca. 25 Metern erkannt. Bei heller oder fluoreszierender Kleidung sind es immerhin 40 Meter. Und mit Reflektoren und Licht liegt die Erkennbarkeit bei 140 Metern!

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Als Radfahrer wird man darüber hinaus nicht wie bei Kraftfahrzeugen von haufenweise Blech umgeben. Das ist zum einen schön, weil man dadurch viel mehr von seiner Umgebung wahrnimmt. Zum anderen ist man aber auch nicht bei einem Aufprall geschützt, beispielsweise durch einen Sturz. Aus diesem Grund sollte ein Fahrradhelm immer auf dem Kopf mit dabei sein - das gilt nicht nur für "Fahranfänger". Damit Sie auch den passenden Helm für sich finden, lassen Sie sich auf jeden Fall in einem Fachgeschäft beraten!

Übrigens: Für S-Pedelecfahrer und E-Biker (Ausnahme E-Bike bis 20 km/h) gilt die Helmpflicht!